ASVG-Sozialversicherungswerte für 2015 (voraussichtlich)
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für 2015: 1,027.
ASVG | |
---|---|
Geringfügigkeitsgrenze | |
täglich | € 31,17 |
monatlich | € 405,98 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 608,97 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 155,00 |
monatlich | € 4.650,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 9.300,00 |
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
---|---|
bis € 1.280,00 | 0 % |
über € 1.280,00 bis € 1.396,00 | 1 % |
über € 1.396,00 bis € 1.571,00 | 2 % |
über € 1.571,00 | 3 % |
Auflösungsabgabe
Wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist in vielen Fällen die Auflösungsabgabe zu zahlen. Die Abgabe beträgt für 2015 € 118,00.
Stand: 7. September 2015
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Herbst 2014
- Wie hoch ist die Umsatzsteuer bei Kombiangeboten?
- In welchen Fällen liegt eine fallweise Beschäftigung vor?
- Kollektivvertragsabschluss Gastgewerbe
- Ist der Verkauf des Hauptwohnsitzes steuerfrei?
- Voraussetzungen für Gastgewerbeberechtigung
- Wie hoch ist der neue Strafzuschlag bei Selbstanzeigen?
- Warum sollte eine Homepage regelmäßig erneuert werden?