Coronavirus: Was muss der Arbeitgeber berücksichtigen?
Die Ausbreitung des Coronavirus wirft zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf. Hier eine Auswahl dazu:
Muss der Arbeitnehmer eine Ansteckung bekannt geben?
Weil die Ansteckung mit dem Coronavirus nach dem Epidemiegesetz meldepflichtig ist, wird davon auszugehen sein, dass der betroffene Arbeitnehmer auch den Arbeitgeber darüber informieren muss.
Kann der Arbeitgeber Home-Office anordnen?
Der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung am Wohnsitz des Arbeitnehmers („Home Office“) nur aufgrund eines Versetzungsvorbehaltes oder einer diesbezüglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag einseitig anordnen. In allen anderen Fällen muss der Arbeitnehmer einer Beschäftigung an seinem Wohnsitz erst zustimmen.
Kann der Arbeitgeber Zeitausgleich oder Urlaub anordnen?
Der Arbeitgeber kann Urlaub und Zeitausgleich nicht einseitig anordnen, sondern muss dazu eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer treffen. Ohne dessen Einwilligung kann der Arbeitnehmer nur unter Fortzahlung des Entgelts dienstfrei gestellt werden.
Wie wirken sich die aktuellen Ausgangsbeschränkungen aus?
Die von der Bundesregierung verfügten Ausgangsbeschränkungen sehen eine Ausnahme für berufliche Zwecke vor. Der Aufenthalt am Arbeitsort und der Arbeitsweg sind damit grundsätzlich zwar gerechtfertigt, die Arbeitgeber sind aber dennoch dazu angehalten, ihre Arbeitnehmer möglichst an deren Wohnsitz zu beschäftigen.
Darf der Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung fernbleiben?
Ohne die objektiv drohende Gefahr einer Ansteckung am Arbeitsplatz (zB Krankheitsfall im unmittelbaren Arbeitsumfeld) darf der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht verweigern. Bleibt der Arbeitnehmer ohne Rechtfertigung von der Arbeit fern, verletzt er dadurch seine Dienstpflichten und verwirklicht mitunter einen Entlassungsgrund.
HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Stand: 07. April 2020
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe April 2020
- Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich
- Coronavirus: Welche Fixkostenzuschüsse erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?
- Coronavirus: Welche laufenden Unterstützungsleistungen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
- Coronavirus: Welche Soforthilfen bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
- Coronavirus: Welche Richtlinien gelten für die Garantievergabe aus dem Corona-Hilfsfonds?
- Überbrückungsgarantien für Großbetriebe seitens der österreichischen Kontrollbank (OeKB)
- Coronavirus: AWS-Überbrückungsgarantien
- Welche steuerlichen Änderungen sind im dritten Gesetzespaket zur Corona-Krise enthalten?
- Coronavirus: Welche Unterstützungen erhalten Unternehmen aus dem Corona-Hilfsfonds?
- Coronavirus: Was bringt der Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmer?
- Coronavirus: Sonderregelungen des Finanzministeriums
- Corona-Kurzarbeit
- Haben Selbstständige einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- AWS-Überbrückungsgarantien werden ausgeweitet
- Maßnahmenpaket der Österreichischen Hotel und Tourismusbank (ÖHT) für den Tourismus
- Unterstützungspaket der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) für Exporteure
- Coronavirus: Angebote der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
- Coronavirus: Erleichterungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Coronavirus: Wann muss das Entgelt weiter ausbezahlt werden?
- Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?
- SV-pflichtige Gewinnausschüttungen werden an die SVS übermittelt
- Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Coronavirus
- Was ist ein Kontrollsechstel und warum ist es für die Lohnverrechnung wichtig?
- Welche Versicherungen sind für den Unternehmer Betriebsausgaben?
- Registrierkassenpflicht: Übergangsregelung für Einzelhandel und Märkte verlängert
- Bereiten Sie sich auf Preisverhandlungen gut vor!