Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen
Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt. Das Einkommensteuergesetz normiert, dass Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, im Kalenderjahr 2020 bis € 3.000,00 steuerfrei sind. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
Diese Zulagen sind sozialversicherungsfrei und es fällt auch kein Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) oder Kommunalsteuer (KommSt) an.
Begünstigt sind alle Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen (keine freien Dienstnehmer). Nach Ansicht des Finanzministeriums besteht keine Einschränkung auf systemrelevante Tätigkeiten (anders in den Erläuterungen zum entsprechenden Gesetzesantrag). Auch wenn in Kollektiverträgen bereits vorgesehen ist, Corona Prämien an Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2020 zusätzlich zu zahlen, ist dies steuerbefreit.
Abgeltungen von Mehr- oder Überstunden, Bezugsumwandlungen oder Belohnungen auf Grund von bisherigen Leistungsvereinbarungen sind nicht begünstigt.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 17.11.2020
Stand: 24. November 2020
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Dezember 2020
- Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?
- Wie ist der Dezember-Umsatzersatz geregelt?
- Wie sind die Details zu den steuerfreien „Weihnachtsgutscheinen“ geregelt?
- Wichtiges bis zum Jahresende!
- Wie soll der Umsatzersatz ab 7.12. geregelt werden?
- Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt?
- Bis 31.12.2020: Antrag auf Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung für Kleinunternehmer für 2020 möglich
- Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug?
- Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021
- Ab wann gilt die Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter und freie Dienstnehmer?
- GSVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)
- Tipps zu Videokonferenzen