Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2024
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 27. November 2023
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Dezember 2023
- Was soll das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 bringen?
- Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland
- Geplante Änderungen für Photovoltaikanlagen, Dienstgeberabgabe und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- Last-Minute-Steuertipps
- Voraussichtliche GSVG-Sozialversicherungswerte für 2024
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei „Zwangstrinkgeldern“
- Investitionsrechnung: Wo lohnt es sich zu investieren?