Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 27. Januar 2023
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Februar 2023
- Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022
- Haftet ein Vereinsobmann für die Steuerschulden des Vereins?
- Sportler: Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhöht?
- Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023
- Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?
- Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?