Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse beschlossen
Der Nationalrat hat am 19.5.2022 eine Verlängerung der bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes hinsichtlich der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung (Jahresabschlüsse) beschlossen.
Die Offenlegungsfrist für die Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2021 (und für Jahresabschlüsse mit davor liegenden Bilanzstichtagen, bei denen die Frist für die Aufstellung nach § 222 Abs. 1 UGB am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) verlängert sich demnach von neun auf zwölf Monate. Die Frist für die generelle Aufstellung des Jahresabschlusses (Aufstellungsfrist) wird von fünf auf neun Monate erstreckt.
In Anlehnung an die bisherige Regelung soll auch für Bilanzstichtage nach dem 31.12.2021 eine Einschleifregelung zur Anwendung kommen, wonach die Offenlegungsfrist für die Bilanzstichtage 31.1.2022 und 28.2.2022 ebenfalls am 31.12.2022 endet. Ab dem Bilanzstichtag 31.3.2022 gilt dann wieder eine Offenlegungsfrist von neun Monaten, sofern die 12-Monatsfrist bis dahin nicht im Dauerrecht verankert wird. Für Unterlagen der Rechnungslegung, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 31.12.2021, aber vor dem 30.4.2022 liegt, ist die Bestimmung mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Aufstellungsfrist spätestens am 30.9.2022 und die Offenlegungsfrist spätestens am 31.12.2022 endet.
Stand: 28. Juni 2022
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Juli 2022
- Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?
- Welche Änderungen bringt das Teuerungsentlastungspaket?
- Unter welchen Voraussetzungen sind Spenden für die Ukraine steuerlich abzugsfähig?
- Verfassungsgerichtshof kippt Abzugsverbot für Abfertigungszahlungen aus Sozialplänen
- Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2022 – Neue Sachbezugswerte ab 2023
- Ist eine Pendlerpauschale bei Kostenübernahme des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber möglich?
- Wie wurde der Familienbonus Plus erhöht?
- Wie Ihre Kunden zu Weiterempfehlern werden