Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen
Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Altersgruppe | Regelbedarfssätze | |
2015 | 2016 | |
0 – 3 Jahre | € 197,00 | € 199,00 |
3 – 6 Jahre | € 253,00 | € 255,00 |
6 – 10 Jahre | € 326,00 | € 329,00 |
10 – 15 Jahre | € 372,00 | € 376,00 |
15 – 19 Jahre | € 439,00 | € 443,00 |
19 – 28 Jahre | € 550,00 | € 555,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
- sich das Kind in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
- das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört,
- für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
für das 1. Kind | € 29,20 p.m. |
für das 2. Kind | € 43,80 p.m. |
für jedes weitere Kind | € 58,40 p.m. |
Stand: 29. September 2015
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