Voraussichtliche ASVG-Werte für 2024
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 518,44 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 777,66 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 202,00 |
monatlich | € 6.060,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 12.120,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 7.070,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2023
Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns - wir sind Ihr Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder im Pongau!
Ausgabe Oktober 2023
- Energiekostenzuschuss II (2023): Voranmeldung von 16.10. bis 2.11.2023
- Ab 5.12.2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur!
- Muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf die Verjährung des Urlaubsanspruches hinweisen
- Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Katastrophenschäden?
- Sind Vorgründungsaufwendungen steuerlich abzugsfähig?
- Wen trifft die globale Mindestbesteuerung?
- Photovoltaikanlagen: Wie wurde die Einkommensteuerbefreiung geändert?
- Erstellen Sie jetzt das Budget 2024 für Ihr Unternehmen!